AGB für Privatkunden (Verbraucher) und Geschäftskunden (Unternehmer) — Stand Mai 2026.
Hinweis: Für Winterdienstleistungen und die Anhängervermietung gelten jeweils gesonderte AGB, die den allgemeinen AGB im Konfliktfall vorgehen. Die speziellen AGB finden Sie unter AGB Winterdienst und AGB Anhängervermietung.
Auf dieser Seite:
↓ AGB Privatkunden (Verbraucher, § 13 BGB)
↓ AGB Geschäftskunden (Unternehmer, § 14 BGB)
Bernards Services UG (haftungsbeschränkt)
Elisabethstr. 119 · 47608 Geldern · Geschäftsführer: Rolf Bernards
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN — PRIVATKUNDEN
Gilt für Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB)
Stand: Mai 2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und Rechtsgeschäfte zwischen der Bernards Services UG (haftungsbeschränkt), Elisabethstr. 119, 47608 Geldern (nachfolgend Auftragnehmer), und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (nachfolgend Auftraggeber).
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(3) Diese AGB gelten für sämtliche an Privatkunden erbrachten Leistungsbereiche des Auftragnehmers, insbesondere:
— Hausmeister- und Gebäudeserviceleistungen für privat genutzte Objekte
— Garten- und Außenanlagenpflege im privaten Umfeld
— Büro- und Online-Dienstleistungen für Privatpersonen
— sonstige Dienstleistungen für den privaten Bedarf
(4) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(1) Angebote des Auftragnehmers sind — sofern nicht ausdrücklich anders angegeben — freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:
— schriftliche oder textförmliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, oder
— Unterzeichnung eines Dienstleistungsvertrages durch beide Parteien, oder
— Beginn der Leistungserbringung nach Auftragserteilung durch den Auftraggeber.
(3) Mündliche Nebenabreden oder Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB; einschließlich E-Mail).
(4) Widerrufsrecht bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen: Wird der Vertrag im Wege des Fernabsatzes (z. B. Telefon, E-Mail, Online-Formular, Brief) oder außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers geschlossen, steht dem Auftraggeber ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB zu. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber vor Vertragsschluss eine ausführliche Widerrufsbelehrung sowie ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung.
(5) Wünscht der Auftraggeber den Beginn der Leistungserbringung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist, hat er dies in Textform ausdrücklich zu verlangen. In diesem Fall hat der Auftraggeber im Falle eines wirksamen Widerrufs einen anteiligen Wertersatz für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen zu leisten.
(1) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. dem abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag. Leistungsbeschreibungen in Werbematerialien oder auf der Website stellen keine verbindlichen Leistungsversprechen dar.
(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und auf Basis seiner fachlichen Erfahrung. Ein bestimmter Erfolg (Werkleistung) wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich oder textförmlich vereinbart ist.
(3) Soweit nichts anderes vereinbart, bestimmt der Auftragnehmer Art und Weise der Leistungserbringung nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers.
(4) Angegebene Termine und Fristen sind — sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet — unverbindliche Richtwerte. Verzögerungen aufgrund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (insbesondere höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Erkrankung der zur Leistung verpflichteten Person, unverschuldete Lieferengpässe), gehen nicht zu seinen Lasten. Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bei Verzug bleiben unberührt.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen durch geeignete Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Verantwortlichkeit des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber bleibt hiervon unberührt.
(6) Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Auftraggebers nach Vertragsschluss bedürfen der Textform und können zu einer Anpassung von Preis und Leistungszeit führen.
(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Voraussetzungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Bei Hausmeister- und Gebäudeserviceleistungen umfasst dies insbesondere:
— Zugang zum Objekt zu den vereinbarten Zeiten
— Bereitstellung von Wasser, Strom und benötigten Arbeitsmitteln, soweit nichts anderes vereinbart ist
— Information über besondere Gefahrenstellen und behördliche Auflagen
(3) Verzögerungen, die durch eine Verletzung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers entstehen, gehen zu dessen Lasten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, hierdurch entstehende Mehraufwände nach vorheriger Information des Auftraggebers gesondert in Rechnung zu stellen.
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder Vertrag. Alle Preisangaben sind Endpreise inklusive der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind — sofern nicht anders vereinbart — innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 288 Abs. 1 BGB zu berechnen.
(4) Bei Dauerschuldverhältnissen wird die Vergütung monatlich im Voraus fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(5) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung berechtigt, soweit die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder mit der Hauptforderung in einem rechtlichen Zusammenhang steht. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften zu.
(1) Dauerschuldverhältnisse können von beiden Parteien mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines Kalendermonats ordentlich gekündigt werden, sofern keine längere Mindestlaufzeit vereinbart wurde.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB bleibt unberührt.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB; einschließlich E-Mail).
(4) Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen werden nach den vereinbarten Konditionen abgerechnet.
(1) Bei Mängeln der Leistung stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Mängelrechte (Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz) nach Maßgabe der §§ 634, 634a BGB zu.
(2) Der Auftraggeber wird gebeten, erkannte Mängel dem Auftragnehmer zeitnah anzuzeigen, damit eine Nacherfüllung möglich ist. Eine starre Rügefrist besteht nicht; gesetzliche Rügeobliegenheiten und Verjährungsfristen bleiben unberührt.
(3) Bei berechtigter Mängelrüge hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers durch Nachbesserung oder Neuerbringung der Leistung, sofern die Wahl nicht im Einzelfall für den Auftraggeber unzumutbar ist.
(4) Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für Mängelansprüche (§ 634a BGB).
(5) Keine Gewährleistung besteht für Leistungseinschränkungen, die ausschließlich auf unzureichenden Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers oder von ihm zu vertretenden fehlerhaften Informationen beruhen.
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht — eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder für die Übernahme ausdrücklicher Garantien.
(4) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung und auf Grundlage der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG.
(2) Die ausführliche Datenschutzerklärung des Auftragnehmers ist unter www.bernards-services.com abrufbar.
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter das Objekt zu den vereinbarten Zeiten sicher betreten können. Gefahrenstellen sind vorab zu kennzeichnen.
(2) Vor Leistungsbeginn vorhandene Schäden am Objekt werden auf Wunsch einer Vertragspartei gemeinsam dokumentiert. Die Beweislast für die Entstehung eines Schadens während der Leistungserbringung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Der Auftraggeber trägt die Kosten für verbrauchte Materialien (z. B. Streugut, Reinigungsmittel), sofern nichts anderes vereinbart ist.
(1) Vom Auftragnehmer erstellte Werke, Konzepte und Dokumente sind urheberrechtlich geschützt, soweit sie die für einen Schutz erforderliche Schöpfungshöhe erreichen.
(2) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten privaten Zweck ein.
Eine namentliche oder bildliche Referenznennung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer (z. B. auf Website, in Werbematerialien) erfolgt ausschließlich mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Auftraggebers (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Die Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden, ohne dass dies Einfluss auf die Wirksamkeit des Vertrages hat.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit dem Auftraggeber durch zwingende Vorschriften des Rechts seines gewöhnlichen Aufenthaltsstaates ein höherer Schutz gewährleistet wird, bleibt dieser unberührt (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO).
(2) Für Klagen gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
(4) Hinweis nach § 36 VSBG: Der Auftragnehmer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
Stand: Mai 2026 — Bernards Services UG (haftungsbeschränkt) — Geschäftsführer: Rolf Bernards
Sitz: Elisabethstr. 119, 47608 Geldern · Amtsgericht Kleve, HRB 21088
Bernards Services UG (haftungsbeschränkt)
Elisabethstr. 119 · 47608 Geldern · Geschäftsführer: Rolf Bernards
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN — GESCHÄFTSKUNDEN
Gilt für Verträge mit Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen
Stand: Mai 2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und Rechtsgeschäfte zwischen der Bernards Services UG (haftungsbeschränkt), Elisabethstr. 119, 47608 Geldern (nachfolgend Auftragnehmer), und Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend Auftraggeber).
(2) Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Diese AGB gelten für sämtliche an Geschäftskunden erbrachten Leistungsbereiche des Auftragnehmers, insbesondere:
— Hausmeister- und Gebäudeserviceleistungen für gewerblich genutzte Objekte
— Immobilienverwaltung und Objektbetreuung
— Büro- und Online-Dienstleistungen (virtuelle Assistenz, Dokumentenverwaltung)
— Unternehmensberatung, Digitalisierungsberatung und Prozessoptimierung
— Markenentwicklung, Lizenzierung und Verwaltung gewerblicher Schutzrechte
— Strategische Partnerschaften und Beteiligungen
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(5) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit demselben Auftraggeber, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:
— textförmliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, oder
— Unterzeichnung eines Dienstleistungsvertrages durch beide Parteien, oder
— Beginn der Leistungserbringung nach Auftragserteilung durch den Auftraggeber.
(3) Mündliche Nebenabreden oder Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB; einschließlich E-Mail). Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(1) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. dem abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag. Leistungsbeschreibungen in Werbematerialien oder auf der Website stellen keine verbindlichen Leistungsversprechen dar.
(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und auf Basis seiner fachlichen Erfahrung. Ein bestimmter Erfolg (Werkleistung) wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich textförmlich vereinbart ist.
(3) Soweit nichts anderes vereinbart, bestimmt der Auftragnehmer Art und Weise sowie den Ort der Leistungserbringung nach pflichtgemäßem Ermessen.
(4) Angegebene Termine und Fristen sind — sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet — unverbindliche Richtwerte. Bei Verzögerungen aufgrund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (insbesondere höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Erkrankung der zur Leistung verpflichteten Person, unverschuldete Lieferengpässe Dritter), verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend; Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind insoweit ausgeschlossen.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen durch geeignete Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Verantwortlichkeit des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber bleibt hiervon unberührt.
(6) Teilleistungen sind zulässig, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind.
(7) Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Auftraggebers nach Vertragsschluss bedürfen der Textform und können zu einer Anpassung von Preis und Leistungszeit führen.
(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Unterlagen und Voraussetzungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers sind als Hauptleistungspflichten zu verstehen.
(2) Bei Hausmeister- und Gebäudeserviceleistungen umfasst dies insbesondere:
— Zugang zum Objekt zu den vereinbarten Zeiten
— Bereitstellung von Wasser, Strom und benötigten Arbeitsmitteln, soweit nichts anderes vereinbart ist
— Information über besondere Gefahrenstellen, behördliche Auflagen oder Vorschriften
— Vorlage einer schriftlichen Übertragung der Verkehrssicherungspflicht, soweit erforderlich
(3) Bei Büro-, Beratungs- und Online-Dienstleistungen umfasst dies insbesondere:
— Zugang zu relevanten Systemen, Daten und Dokumenten
— Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners auf Auftraggeberseite
— Zeitnahe Rückmeldung auf Anfragen des Auftragnehmers innerhalb einer angemessenen Frist
(4) Verzögerungen, die durch eine Verletzung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers entstehen, gehen zu dessen Lasten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, hierdurch entstehende Mehraufwände nach den vereinbarten Stundensätzen, hilfsweise nach den ortsüblichen Sätzen, gesondert in Rechnung zu stellen.
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder Vertrag. Sofern keine gesonderte Vergütung vereinbart wurde, gelten die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preislisten des Auftragnehmers.
(2) Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.
(3) Rechnungen sind — sofern nicht anders vereinbart — innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen. Daneben kann der Auftragnehmer eine Pauschale in Höhe von 40,00 Euro nach § 288 Abs. 5 BGB beanspruchen, die auf einen geschuldeten Schadensersatz, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist, anzurechnen ist.
(5) Bei Dauerschuldverhältnissen wird die Vergütung monatlich im Voraus fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(6) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(7) Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers — insbesondere bei Zahlungsverzug oder Verschlechterung der Vermögenslage nach Vertragsschluss — ist der Auftragnehmer berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen oder vom Vertrag zurückzutreten.
(1) Dauerschuldverhältnisse können von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats ordentlich gekündigt werden, sofern keine längere Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist vereinbart wurde.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
— Zahlungsverzug des Auftraggebers von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung
— wesentlicher Verletzung von Vertragspflichten durch eine der Parteien
— Insolvenz, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder erheblicher Verschlechterung der Vermögenslage einer Vertragspartei
— Wegfall der für die Leistungserbringung erforderlichen behördlichen Genehmigungen oder Versicherungsdeckung
(3) Kündigungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB; einschließlich E-Mail).
(4) Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen werden nach den vereinbarten Konditionen abgerechnet.
(1) Der Auftraggeber hat erbrachte Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Feststellung, in Textform anzuzeigen. Es gelten ergänzend die kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB.
(2) Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Neuerbringung der Leistung. Hierfür ist eine angemessene Frist von mindestens 14 Tagen zu setzen.
(3) Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder ist sie unmöglich oder unzumutbar, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche richten sich nach § 8 dieser AGB.
(4) Ansprüche wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme der Leistung. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für Ansprüche aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, aus arglistig verschwiegenen Mängeln sowie aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
(5) Keine Gewährleistung besteht für Leistungseinschränkungen, die ausschließlich auf unzureichenden Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers oder von ihm zu vertretenden fehlerhaften Informationen beruhen.
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht — eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Vermögensschäden Dritter sowie für Folgeschäden ist im Bereich einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die Haftung des Auftragnehmers ist im Bereich einfacher Fahrlässigkeit der Höhe nach auf den im Schadensfall typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt; bei Sachschäden zudem auf die vereinbarte Auftragssumme des betreffenden Vertrages, jedoch mindestens auf die Deckungssumme der vom Auftragnehmer abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder für die Übernahme ausdrücklicher Garantien.
(6) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung und auf Grundlage der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG.
(2) Die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers ist unter www.bernards-services.com abrufbar.
(3) Sofern der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsbeziehung bekanntwerdenden vertraulichen Informationen (insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG, Kundendaten, Preisgestaltung, Strategien, technische Verfahren) vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von drei Jahren fort.
(3) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, dem Empfänger bereits vor der Offenlegung bekannt waren, von einer dritten Partei rechtmäßig und ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht offenbart wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher Anordnung offenbart werden müssen.
(4) Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Vertraulichkeitspflicht kann der Auftragnehmer Unterlassung sowie Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen.
(a) Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter das Objekt zu den vereinbarten Zeiten sicher betreten können. Gefahrenstellen sind vorab zu kennzeichnen.
(b) Vor Leistungsbeginn vorhandene Schäden am Objekt werden auf Wunsch einer Vertragspartei gemeinsam dokumentiert. Erfolgt keine Dokumentation und sind Schäden nach Leistungsende erkennbar, obliegt dem Auftraggeber der Nachweis, dass diese während der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer entstanden sind.
(c) Soweit dem Auftragnehmer Verkehrssicherungspflichten übertragen werden (z. B. im Rahmen von Winterdienst- oder Reinigungsleistungen), bedarf dies einer gesonderten textförmlichen Vereinbarung. Ohne ausdrückliche Übernahme verbleibt die Verkehrssicherungspflicht beim Auftraggeber.
(d) Der Auftraggeber trägt die Kosten für verbrauchte Materialien (z. B. Streugut, Reinigungsmittel), sofern nichts anderes vereinbart ist.
(a) Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer im Rahmen des Verwaltungsvertrages die erforderlichen schriftlichen Vollmachten.
(b) Abrechnungen werden auf Basis der vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen erstellt. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Eingangsdaten liegt im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
(c) Maßnahmen über die laufende Verwaltung hinaus, insbesondere Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen mit voraussichtlichen Kosten von mehr als 500,00 Euro, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers, es sei denn, es handelt sich um dringende Notfallmaßnahmen zur Abwehr drohender Schäden.
(a) Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Prüfung und Freigabe aller durch den Auftragnehmer erstellten Dokumente und Kommunikationen, bevor diese an Dritte weitergeleitet werden.
(b) Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für Inhalte, die der Auftraggeber nach Freigabe ohne erneute Rücksprache verändert oder weiterverwendet.
(a) Beratungsleistungen basieren auf den vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen. Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
(b) Entscheidungen, die der Auftraggeber auf Basis von Beratungsleistungen trifft, liegen in seiner alleinigen Verantwortung. Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden aus der Umsetzung von Empfehlungen richtet sich nach § 8 dieser AGB.
(1) Alle vom Auftragnehmer erstellten Werke, Konzepte, Dokumente, Softwarelösungen und Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt, soweit sie die für einen Schutz erforderliche Schöpfungshöhe erreichen.
(2) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck im Geschäftsbetrieb des Auftraggebers ein, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
(3) Eine darüberhinausgehende Verwertung, insbesondere Vervielfältigung, Bearbeitung, Weitergabe oder öffentliche Zugänglichmachung, bedarf der vorherigen textförmlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, allgemeine, im Rahmen des Auftrages gewonnene Erkenntnisse, Verfahren und Methoden für andere Aufträge zu verwenden, soweit hierdurch keine vertraulichen Informationen oder Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers offengelegt werden.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber (Firma, Logo) und die Art der erbrachten Leistungen — ohne Offenlegung vertraulicher Inhalte — zu Werbe- und Referenzzwecken (insbesondere auf Website und in Akquise-Unterlagen) zu nennen, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht dieser Nutzung in Textform.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, die diesen AGB unterliegen, ist Geldern. Der Auftragnehmer ist daneben berechtigt, den Auftraggeber an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
(5) Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen textförmlichen Zustimmung des Auftragnehmers. § 354a HGB bleibt unberührt.
Stand: Mai 2026 — Bernards Services UG (haftungsbeschränkt) — Geschäftsführer: Rolf Bernards
Sitz: Elisabethstr. 119, 47608 Geldern · Amtsgericht Kleve, HRB 21088