WEG-, Miet- und Sondereigentumsverwaltung am Niederrhein — Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO beantragt.
Hinweis: Die Gewerbeerlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO ist beantragt und wird derzeit behördlich geprüft. Bis zur Erteilung können wir noch keine Verwaltungsverträge abschließen. Gerne können Sie sich aber bereits unverbindlich vormerken lassen.
Nach Erteilung der Erlaubnis planen wir die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Mietobjekten und Sondereigentum am Niederrhein. Digital dort wo es Sinn macht — persönlich dort wo es wichtig ist.
Als Ergänzung bieten wir bereits jetzt Hausmeister- und Winterdienstleistungen an — für künftige Verwaltungskunden ein wesentlicher Effizienzvorteil aus einer Hand.
WEG-Verwaltung, Jahresabrechnung, eine Eigentümerversammlung, Handwerkerkoordination.
Basis-Leistungen + quartalsweise Objektbegehung mit Protokoll + Sprechstunde vor Ort.
Komfort-Paket + inkludierter Hausmeisterservice + Winterdienst aus einer Hand.
Geplante Konditionen (vorbehaltlich Genehmigungserteilung). Preise netto zzgl. USt. Mindestlaufzeit 12 Monate. Einzelleistungen nach Vereinbarung.
Die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften und die Vermittlung von Mietverträgen sind nach § 34c Gewerbeordnung erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis ist beantragt und befindet sich derzeit im Genehmigungsverfahren bei der zuständigen Kreisordnungsbehörde (Kreis Kleve). Den aktuellen Status teilen wir Ihnen auf Anfrage verbindlich mit.
Nach Erteilung der Erlaubnis werden wir die gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung nach § 15 MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung) nachweisen. Transparenz darüber gehört für uns zum Grundservice.