Räum- und Streupflicht erfüllt — termintreu dokumentiert, haftungssicher übergeben.
Als Eigentümer oder Mieter tragen Sie die Räum- und Streupflicht — bei Verstößen haften Sie persönlich für Personen- und Sachschäden. Mit einem schriftlichen Winterdienstvertrag und dokumentiertem Einsatzprotokoll übertragen Sie die zivilrechtliche Verantwortung auf einen Dienstleister.
Wichtiger Hinweis: Die ordnungsrechtliche Haftung gegenüber der Gemeinde verbleibt rechtlich beim Anlieger; die zivilrechtliche Haftung gegenüber geschädigten Dritten kann vertraglich übertragen werden. Details regelt unser Vertrag.
Wir bieten feste Saisonpauschalen und flexible Einzeleinsätze. Preise kalkulieren wir individuell nach Flächengröße, Lage und Anforderung.
| Modell | Beschreibung | Preis |
|---|---|---|
| Saisonpauschale | Fester Saisonpreis (Nov–März), unabhängig von Einsatzhäufigkeit. Räumen + Streuen inkl. Protokoll. | auf Anfrage |
| Einzeleinsatz | Flexibler Einsatz ohne Vertragsbindung, Abrechnung pro Einsatz. | auf Anfrage |
| Gewerbeflächen | Individuelle Kalkulation nach Besichtigung. Inkl. Einsatzprotokoll mit Zeitstempel. | auf Anfrage |
Einsatzgebiet: Geldern und Umgebung (Radius ca. 15 km). Alle Preise netto zzgl. gesetzlicher USt.
Individuelles Angebot anfordern →Nein. Wir fahren selbstständig alle Objekte ab, bei denen die Einsatzschwelle erreicht ist. Sie brauchen uns nicht anzurufen.
Vertraglich garantieren wir die Räumung werktags bis 07:00. Zwischen 07:00 und dem Eintreffen besteht in Deutschland eine rechtliche Karenz — wir dokumentieren unsere Routenplanung zur Nachweisführung.
Standard ist abstumpfendes Streugut (Splitt). Salz nur in Ausnahmefällen bei Eisregen und sofern durch kommunale Satzung nicht untersagt.
Optional kehren wir im April die Restflächen sauber. Kosten nach Aufwand — auf Wunsch.