Leistung · Winterdienst

Zuverlässiger Winterdienst

Räum- und Streupflicht erfüllt — termintreu dokumentiert, haftungssicher übergeben.

Warum ein professioneller Winterdienst?

Rechtssicher durch den Winter

Als Eigentümer oder Mieter tragen Sie die Räum- und Streupflicht — bei Verstößen haften Sie persönlich für Personen- und Sachschäden. Mit einem schriftlichen Winterdienstvertrag und dokumentiertem Einsatzprotokoll übertragen Sie die zivilrechtliche Verantwortung auf einen Dienstleister.

Wichtiger Hinweis: Die ordnungsrechtliche Haftung gegenüber der Gemeinde verbleibt rechtlich beim Anlieger; die zivilrechtliche Haftung gegenüber geschädigten Dritten kann vertraglich übertragen werden. Details regelt unser Vertrag.

  • Einsatzzeitraum: 1. November bis 31. März (Standard-Saison)
  • Räumung bei Schneefall, Streuung bei Glätte
  • Wochentags ab 07:00, Samstag ab 08:00, Sonntag ab 09:00
  • Einsatz ohne zusätzliche Aufforderung — wir fahren vor Arbeitsbeginn
  • Digitales Einsatzprotokoll mit Zeitstempel
  • Streugut: abstumpfende Mittel (Splitt), Salz nur bei Eisregen
  • Einsatzfahrzeuge und Geräte vorhanden
Standard-Saisonzeitraum: 1. November bis 31. März.
Auf Wunsch verlängerte Bereitschaft (Oktober / April) gegen Aufpreis — die Räum- und Streupflicht in Geldern ist wetterabhängig, nicht datumsgebunden.
Tarifmodelle

Saison-Pauschalen & Einzeleinsätze

Wir bieten feste Saisonpauschalen und flexible Einzeleinsätze. Preise kalkulieren wir individuell nach Flächengröße, Lage und Anforderung.

Unsere Leistungsmodelle

ModellBeschreibungPreis
SaisonpauschaleFester Saisonpreis (Nov–März), unabhängig von Einsatzhäufigkeit. Räumen + Streuen inkl. Protokoll.auf Anfrage
EinzeleinsatzFlexibler Einsatz ohne Vertragsbindung, Abrechnung pro Einsatz.auf Anfrage
GewerbeflächenIndividuelle Kalkulation nach Besichtigung. Inkl. Einsatzprotokoll mit Zeitstempel.auf Anfrage

Einsatzgebiet: Geldern und Umgebung (Radius ca. 15 km). Alle Preise netto zzgl. gesetzlicher USt.

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Häufige Fragen

FAQ Winterdienst

Muss ich bei Schneefall noch selbst raus?

Nein. Wir fahren selbstständig alle Objekte ab, bei denen die Einsatzschwelle erreicht ist. Sie brauchen uns nicht anzurufen.

Was, wenn ich über Nacht Schnee bekomme und Sie sind noch nicht da?

Vertraglich garantieren wir die Räumung werktags bis 07:00. Zwischen 07:00 und dem Eintreffen besteht in Deutschland eine rechtliche Karenz — wir dokumentieren unsere Routenplanung zur Nachweisführung.

Verwenden Sie Streusalz?

Standard ist abstumpfendes Streugut (Splitt). Salz nur in Ausnahmefällen bei Eisregen und sofern durch kommunale Satzung nicht untersagt.

Was passiert nach der Saison mit dem Streugut?

Optional kehren wir im April die Restflächen sauber. Kosten nach Aufwand — auf Wunsch.

Winter steht vor der Tür.

Jetzt Saisonvertrag sichern — wir nehmen nur eine begrenzte Anzahl Objekte pro Route auf.

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